Betriebshilfe

Unsere Betriebshelfer sind für Sie da

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Wann ist Hilfe erforderlich?

  • Bei Erkrankung des Unternehmers oder dessen Ehepartners
  • Aufgrund eines Betriebsunfalls
  • Wenn ein Klinik- oder Kuraufenthalt bevorsteht
  • Bei Teilnahme an einer stationären oder ambulanten Reha-Maßnahme
  • Bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Bei Todesfall des Unternehmers oder des Ehepartners

Umfang und Einsatzbereich

Kann in einem landwirtschaftlichen Betrieb durch eine betriebliche oder familiäre Notsituation der Betrieb nicht weitergeführt werden, übernimmt die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (SVLFG) in der Regel die Kosten für eine Ersatzkraft.

Umfang und Einsatzbereich müssen möglichst vor Beginn des Einsatzes abgeklärt werden. Wir helfen Ihnen dabei gerne weiter. Unsere Einsatzkräfte und Betriebshelfer/-innen haben eine fundierte, mehrjährige landwirtschaftliche Ausbildung und werden auf Ihre individuellen, betrieblichen Anforderungen und Wünsche eingehen. Wir übernehmen Einsätze im gesamten Ringgebiet und arbeiten eng mit den benachbarten Einsatzstellen zusammen. Für dieses Angebot ist eine Mitgliedschaft im Maschinenring nicht erforderlich.


Ablauf

Brauchen Sie eine Ersatzkraft, muss Ihr behandelnder Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Diese können Sie direkt an die SVLFG oder an uns senden. Wir teilen der SVLFG mit, welche Ersatzkraft wir einsetzen wollen und empfehlen einen Einsatzumfang. Sie erhalten dann einen Antrag für Betriebshilfe, den Sie umgehend ausfüllen und zurücksenden sollten. Aufgrund dieses Antrages erhalten Sie eine verbindliche Kostenzusage, die den Umfang des Einsatzes festlegt. Benötigen Sie die Ersatzkraft noch darüber hinaus, müssen Sie einen formlosen Verlängerungsantrag stellen. Gerne können Sie sich bei Fragen an die Einsatzleitung wenden.

Bitte beachten Sie

Ist ein Kur- oder Krankenhausaufenthalt geplant, sollten Sie uns rechtzeitig kontaktieren, um eine entsprechende Kostenübernahme der SVLFG zu erhalten und damit wir diesen Termin einplanen können. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie auch bei anderen Einsatzstellen angefragt haben, um Doppelplanungen zu vermeiden.


Einsatz & Abrechnung

Einsatzkräfte

In Absprache mit Ihnen übernehmen unsere Ersatzkräfte alle Arbeiten, um Ihren Betriebes aufrechtzuerhalten, also alle nicht aufschiebbaren, notwendigen Arbeiten im Stall und in der Außenwirtschaft. Sonntags- und Feiertagseinsätze oder auch Schnapsbrennen müssen vorher mit der SVLFG und der Einsatzleitung abgesprochen sein. Unabhängig davon können wir Ihnen weitere Betriebshelfer- und Saison-Arbeitskräfte-Stunden gegen Bezahlung vermitteln.

Abrechnung

Wir rechnen den Einsatz direkt mit der Kasse ab. Eventuelle Zuzahlungen werden direkt von der SVLFG erhoben. Weitere Kosten uns gegenüber entstehen Ihnen nicht.

Ende der Kostenzusage

Benötigen Sie nach Ende der Kostenzusage durch die SVLFG weitere Betriebshilfe , sollte zuerst ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Nach einer endgültigen Ablehnung durch die SVLFG kann eine weitere Übernahme der Kosten durch das Land beantragt werden. Die Einsatzleitung kann Sie entsprechend beraten.