Nährstoffvergleich

Für unsere Mitglieder erstellen wir Nährstoffvergleiche

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Die Düngeverordnung

Nach der Düngeverordnung muss jeder landwirtschaftliche Betrieb von über 10 ha LF (oder  mehr als 1 ha Sonderkulturen) einen Nährstoffvergleich (NV) für das Wirtschafts- oder das Kalenderjahr erstellen.

Es gibt einige Ausnahmen: z.B. Betriebe mit weniger als 50 kg N/ha Nährstoffzufuhr aus Mineraldünger und weniger als 100 kg N/ha Nährstoffzufuhr aus der Tierhaltung.

Die derzeit gängige Form des NV ist die Feld-Stall-Bilanz. Hierbei wird die Nährstoffzufuhr auf die landwirtschaftliche Fläche durch Mineraldüngung, organische Düngung und N-Fixierung der Nährstoffabfuhr durch die Ernteprodukte gegenübergestellt und saldiert.Der tolerierbare N–Überschuss hat eine Obergrenze von durchschnittlich 60 kg N/ha, verteilt auf 3 Jahre, bei P beträgt die Obergrenze 20 kg in 6 Jahren.

Bei Ungleichgewichten in der Bilanz wird eine Beratung empfohlen.


Benötigte Daten für die Erstellung des NV

  • Ausgebrachte Düngemittel (entspricht meistens den Zukäufen) im Zeitraum
  • Durchschnittlicher Viehbestand im Zeitraum (wie im „Gemeinsamen Antrag“, Milchleistung angeben)
  • Anbauflächen der einzelnen landwirtschaftlichen Kulturen. Erträge angeben (bei Grünland Anzahl Nutzungen)
  • Aufnahme von organischem Dünger in den Betrieb (z.B. Klärschlamm, Gülleaufnahmevertrag)
  • Abgabe von organischem Dünger (z.B. Gülleabgabeverträge)

Die Erfassung der Daten

Der Betriebsleiter erfasst mit einem Formblatt die Daten. Diese werden per Post/Fax an die Geschäftsstelle gesendet. Der daraus angefertigte Nährstoffvergleich wird dem Betrieb umgehend zugeschickt. Bei Unklarheiten wird mit dem Betriebsleiter telefonisch Rücksprache gehalten.

Den Unkostenbeitrag in Höhe von 25,– Euro zieht der Maschinenring Kraichgau ein.

Hier können Sie das Erfassungsblatt zum Nährstoffvergleich als pdf downloaden.
〉 NV-Erfassungsblatt